Denkmalimmobilien
Denkmalgeschützte Immobilien
Als Investor erwerben Sie eine Wohnung in einem (zunächst noch) unsanierten Objekt. Die anschließende grundhafte Sanierung eines Kulturdenkmals hat in enger Absprache mit dem zuständigen Denkmalamt möglichst originalgetreu zu erfolgen. Baubeginn ist, damit Sie als Käufer die sogenannte Denkmal-AfA in Anspruch nehmen können, in der Regel erst nach Verkauf aller Wohnungen.
In der Regel unterteilt sich der Immobilienkaufpreis in den Kaufpreis für das Grundstück (z.B. 10%), den Kaufpreis für die sanierungsbedürftige Immobilie (z.B. 25%) und den Sanierungsanteil (z.B. 65%). Die exakte Aufteilung wird hoheitlich vom zuständigen Denkmalamt erst nach Vorlage aller Rechnungen vorgenommen, von daher sind alle in einer Berechnung vorgenommenen Aufteilungen Schätzungen, die allerdings auf langjährigen Erfahrungen basieren.
Nicht selten erhalten Käufer einer sanierten denkmalgeschützten Immobilie zwischen € 7.000 und € 15.000 pro Jahr zusätzlich vom Finanzamt zurück.
Erfolgt die Sanierung nach energetischen Vorgaben der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), kann der Investor ein KfW-Förderdarlehen aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ mit einem vergünstigten Zinssatz und einem lukrativen Tilgungszuschuss (bis zu 25% des Darlehensbetrags) beantragen.
Der Grundstücksanteil ist steuerlich (wie immer beim Immobilienkauf) nicht absetzbar.
Der Abschreibungssatz des Altgebäudes beträgt, sofern das Gebäude vor 1925 errichtet wurde, 2,5% p.a., insgesamt 40 Jahre lang. Bei „jüngeren“ Gebäuden liegt der Abschreibungssatz bei 2%, insgesamt 50 Jahre lang.
Der Sanierungsanteil ist für die Anlage V Ihrer Steuererklärung der Löwenanteil: Von ihm können Sie in den ersten 8 Jahren ab Fertigstellung jeweils 9% und anschließend nochmal 4 Jahre lang jeweils 7% bei der Steuer angeben.
Zusätzlich zur Gebäudeabschreibung werden Kaufnebenkosten, Vermietungsnebenkosten und Darlehenszinsen sowie Kontoführungsgebühren von den Finanzämtern anerkannt.
Nicht selten erhalten Käufer einer sanierten denkmalgeschützten Immobilie zwischen € 7.000 und € 15.000 pro Jahr zusätzlich vom Finanzamt zurück. Diese Steuerersparnis trägt zusammen mit der Mieteinnahme meistens den Großteil der Finanzierungs- und Verwaltungskosten.
Besonderheiten
Charme eines Altbaus, dabei hochwertigste Sanierung und moderne Ausstattung
im Kaufvertrag vereinbarter Festpreis
höchste Steuervorteile
professioneller Verwaltungs- und Mietverwaltungsservice
Absicherung Ihrer Mieteinkünfte
Wie verändert sich ein sanierungsbedürftiges Gebäude in eine ertragreiche Kapitalanlage?
In unserer Bildergalerie haben wir Ihnen mal die einzelnen Bauabschnitte zusammengefasst. Klicken Sie zur Ansicht auf das folgende Bild.
Vorher/Nachher
Verschieben Sie mit dem Regler manuell von links nach rechts, um die Veränderung durch die Gebäudesanierung zu sehen.